Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Ihre Behandlung aufgrund ärztlicher Verordnung.
Lediglich der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil ist einmalig bei Behandlungsbeginn zu zahlen. Er bemisst sich nach der Anzahl und der Art des verordneten Heilmittels. Gerne zahlen Sie bei uns mit EC (Giro)-Card.
Patienten mit anerkannten Berufsunfällen sind hiervon ebenso befreit, wie Jugendliche unter 18 Jahre oder Personen mit Befreiungsvermerk.
Privatpatienten
Die Behandlung aufgrund von Privatrezepten ist nicht durch eine Gebührenordnung, auch nicht durch die GOÄ, geregelt. Es gilt ausschließlich das BGB im Sinne des Dienstleistungsvetrages.
Eine Preisliste erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Integrierte Versorgung
Für Teilnehmer am IV-Vertrag entstehen keinerlei Kosten. Die Erstattung der Behandlungskosten regelt sich über die direkte Vereinbarung mit der zuständigen Kasse.
Präventionsleistungen
Für das Training, die Abos und Kartenangebote sowie für alle anderen Leistungen aus dem Bereich Prävention gilt unsere aktuelle Preisliste, die wir Ihnen auf Anforderung gerne zusenden.